Politikerdeutsch oder verstehe ich’s nur nicht?

Also die Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig, sagt das Bundesvwerfassungsgericht. Spezifisch fürfen Strafverfolgungsbehörden keinen Zugriff auf Passwörter und PINs verlangen, da die Auskunftspflicht

nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt.

So weit, so klar.

Nun legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der betont

dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird

Aber natürlich

[werden] keine neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen

Weil das darf ja auch nicht, weil siehe Bundersverfassungsgericht.

Bin ich der Einzige, der glaubt, dass da ein offener Widerspruch exisitiert? Verstehe ich die Idee dahinter nicht? Oder bringt die Bundesregierung gerade (mal wieder) ein nicht durch die Verfassung gedecktes Gesetz ein, weil steter Tropfen höhlt den Stein und so weiter? Es ist ja nicht so, dass unsere Sicherheitsexperten sich nicht schon mehrere schallenden Ohrfeigen für ihre krude gestrickten Paranoiamaßnahmen eingefangen hätten.

Es lohnt sich auf jeden Fall, das Vorhaben im Auge zu behalten.

Schreibe einen Kommentar